Gebührenordnung
Basis für mein Honorar bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Erstberatung kostet 190 Euro.
Die Anrechnung und Kombination unterschiedlicher Leistungen ist möglich.
(Beispiel: Ruhestandsplanung, Kontenklärung, Rentenantrag und Bescheidprüfung)
Wir halten das Honorar zu Beginn in einer Honorarvereinbarung schriftlich fest. Selbstverständlich erstelle ich Ihnen auch gerne vorab ein Angebot.
Ihr Vorteil: Die Honorarzahlung kann als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
