Gebührenordnung

Basis für mein Honorar bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Erstberatung kostet 190 Euro.

Die Anrechnung und Kombination unterschiedlicher Leistungen ist möglich.
(Beispiel: Ruhestandsplanung, Kontenklärung, Rentenantrag und Bescheidprüfung)

Wir halten das Honorar zu Beginn in einer Honorarvereinbarung schriftlich fest. Selbstverständlich erstelle ich Ihnen auch gerne vorab ein Angebot.

Ihr Vorteil: Die Honorarzahlung kann als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.